Anforderungen für die gemeinsame
Ansicht
Da für die
Vid. zuschalt.
eine UMTS-Verbindung
erforderlich ist, können Sie den Dienst
Vid. zuschalt.
nur
nutzen, wenn ein 3G-Netz verfügbar ist. Wenden Sie sich
an Ihren Diensteanbieter, falls Sie Fragen zur
Verfügbarkeit des Netzes und zu den Gebühren für die
Nutzung dieses Programms haben. Zur Verwendung von
Vid. zuschalt.
müssen folgende Voraussetzungen erfüllt
sein:
• Stellen Sie sicher, dass das Gerät für Teilnehmer-zu-
Teilnehmer-Verbindungen eingerichtet ist. Siehe
‘Einstellungen’ auf S. 62.
• Vergewissern Sie sich, dass eine aktive UMTS-
Verbindung besteht und Sie sich innerhalb des
Sendebereichs des UMTS-Netzes befinden. Siehe
‘Einstellungen’ auf S. 62. Wenn Sie die gemeinsame
Ansicht von Videos innerhalb eines UMTS-Netzes
beginnen und dann in ein GSM-Netz wechseln, wird
die gemeinsame Ansicht unterbrochen, der
Sprachanruf jedoch fortgesetzt.
• Stellen Sie sicher, dass sowohl der Sender als auch der
Empfänger im UMTS-Netz registriert sind. Wenn Sie
eine Person zur gemeinsamen Ansicht einladen und
das Gerät dieser Person ausgeschaltet ist bzw. diese
Person sich nicht in einem UMTS-Sendebereich
befindet, weiß sie nicht, dass Sie eine Einladung
gesendet haben. In diesem Fall werden Sie jedoch in
einer Fehlermeldung darüber informiert, dass der
Empfänger die Einladung nicht annehmen kann.
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